- Innenumsätze
- Umsätze zwischen Teilen eines und des selben umsatzsteuerlichen Unternehmens, v.a. zwischen Abteilungen und/oder Betrieben der selben Person oder zwischen verschiedenen Personen, die gemeinsam einen Organkreis bilden. I. können, da zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Leistung an eine andere Person vorliegt, niemals steuerbar sein.- Ausnahme: Innergemeinschaftliche ⇡ Verbringung. Auch der irrtümliche Ausweis von Umsatzsteuer in einem unternehmensinternen Abrechnungspapier kann entgegen den allgemeinen Regeln (§ 14b, c UStG) nicht zu einer Umsatzsteuerpflicht führen, da es unternehmensintern keine ⇡ Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn geben kann, selbst wenn diese Bezeichnung verwendet worden sein sollte.
Lexikon der Economics. 2013.